Ein Seniorenzentrum ist idealerweise einer der Akzente im Auftritt der Stadt und beide profitieren voneinander – die Stadt durch die Qualität der Einrichtung, die Bewohner durch die Lebensqualität, die ihnen die Stadt bietet.

Aufhebung des generellen Besuchsverbots im AWO Seniorenzentrum Wiehl zum 01.07.2020

Liebe Angehörige, liebe Betreuer*innen, liebe Besucher* innen, 
am 19. Juni 2020 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eine Lockerung der Besuchsregelung für stationäre Einrichtungen verfügt. Unter Berücksichtigung des bestehenden Infektionsschutzes und der jeweils aktuellen Richtlinien und Empfehlungen des Robert Koch Institutes, möchten wir Ihnen die Besuche in unserer Einrichtung ermöglichen. 
Da wir durch die Allgemeinverfügung angehalten sind die Infektionsgefahr für die Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen zu minimieren und ein Kurzscreening bei jedem Besucher*innen durchgeführt werden muss, ergeben sich daraus Einrichtungsbezogene Rahmenbedingungen, die uns veranlassen die Besuche entsprechend zu organisieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir pro Tag 21 Besuche realisieren können um die Hygienemaßnahmen nach den Vorgaben durchzuführen. Die nachfolgenden Maßnahmen und Verhaltensregeln sind mit dem Bewohnerbeirat besprochen und durch diesen genehmigt worden. 

Laut Allgemeinverfügung sind ab dem 01.07.2020 wieder Besuche auf dem Zimmer möglich.

Es besteht die Möglichkeit einen Besuchstermin in der Zeit von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr wahrzunehmen. Die Besucher dürfen das Haus nur betreten, wenn Sie bestätigen, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind und keinen direkten Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Zu diesem Zweck ist es erforderlich bei betreten der Einrichtung ein Kurzscreening auszufüllen und eine Temperaturkontrolle durch unsere Mitarbeiter*innen zu ermöglichen. Wir haben uns entschieden, in Absprache mit den Aufsichtsbehörden und zum Schutz ihrer Angehörigen den Zutritt nur mit FFP2 Maske zu gestatten, um die Besuchszeit für die Bewohner so angenehm wie möglich zu gestalten. 
Durch diese Maßnahme ist es nicht erforderlich, dass der Bewohner eine Mund- Nasenbedeckung tragen muss. Die Einhaltung des Mindestabstands ist hierdurch nicht zwingend erforderlich und somit sind auch Berührungen wieder möglich. Sollten Besucher*innen keine FFP2 Maske tragen können, kann der Besuch nur im Besucherraum stattfinden. Gesonderte Absprachen sind mit der Einrichtungsleitung oder Pflegedienstleitung zu treffen. 

Es sind zwei Besuche mit begrenzter Personenanzahl pro Tag möglich. Die Besuchsdauer ist nicht mehr begrenzt. 

Das Verlassen von Bewohner*innen der Einrichtung ist unter Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes für die Dauer von bis zu 6 Stunden ohne anschließende Isolierung möglich. Unsere Bewohner*innen dürfen die Einrichtung alleine, oder mit Beschäftigten der selben Einrichtung, oder Angehörigen die als Besucher*in nach Ziffer 2 der Allgemeinverfügung gelten, verlassen. Die Isolation entfällt nun auch bei Arztterminen und ambulanten Behandlungen die kürzer als 6 Stunden dauern. Nach stationärer Behandlung im Krankenhaus und bei Neuaufnahme in die Einrichtung ist eine Isolation von 14 Tagen weiterhin notwendig. Dies entspricht den Empfehlungen der aktuell gültigen RKI Richtlinie. 

Ab 01.07.2020 dürfen auch Therapeuten, Seelsorger und sonstige Dienstleister die Einrichtung unter Einhaltung der geltenden Vorschriften wieder betreten. 

Sollte es durch die Wiederöffnung zu Neuinfektionen in der Einrichtung kommen, sind Besuche nur noch nach den Vorgaben der Gesundheitsbehörden zulässig. 

Bitte lassen Sie sich telefonisch zwischen 9:00 Uhr – 15:30 Uhr unter 02262-7271107 einen Termin geben oder fragen per E-Mail unter szwiehl@awo-rhein-oberberg.de einen Terminvorschlag an. Geben Sie ihren Namen, den Namen ihres Angehörigen und den Wohnbereich an. 

Auch der Besucherraum kann weiterhin in Anspruch genommen werden. Ebenfalls besteht zusätzlich die Möglichkeit den Kontakt über Videotelefonie herzustellen. 

Wir bitten alle Angehörigen die Einrichtung nur durch den Haupteingang zu betreten da für alle Besucher ein Screening durchgeführt werden muss. Dies gilt auch für die Besucher, die ihre Angehörigen zu einem Spaziergang abholen möchten.

Die Vorgaben gelten für Zimmerbesuche und Besuche im Außenbereich:

  • Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten (Husten-/Niesetikette, Abstand halten, gründliches Händewaschen, Mund und Nasenschutz tragen)
  • max. sind 2 Personen gestattet (ein Kind gilt als eine Person und ist nur unter ständiger Aufsicht und in Begleitung gestattet)
  • das gesamte Gelände darf nur zum Zweck der Terminwahrnehmung mit Mund-Nasenschutz betreten werden
  • die Abstandsregelung von 1,5 Metern ist zwingend einzuhalten, wenn die Besucher*innen keine FFP2 Maske tragen, oder alle bzw. eine am Besuch teilnehmende*n Person*en keinen Mund-/Nasenschutzbedeckung tragen!
  • Kinder gelten als eine Person. Kinder unter sechs Jahren sind nur unter ständiger Aufsicht und in Begleitung in den Besucherräumen oder im Außenbereich mit Mindestabstand zu dem Besuchten gestattet
  • alle Besucher müssen gesund sein und sich in eine Besucherliste eintragen. Sie müssen über Symptome und Kontakte zu Covid-19 Patienten*innen Auskunft geben, damit Kontakte nachvollzogen werden können. Eine Temperaturkontrolle muss durch die Mitarbeiter*innen der Einrichtung durchgeführt werden.
  • Eine Händedesinfektion muss von allen Besuchern*innen vor dem Besucherkontakt durchgeführt werden
  • Schutzausrüstung muss getragen werden (s. Besuchsbereiche)

Besuche im Zimmer:

  • max. 2 Personen pro Besuch sind im Bewohnerzimmer gestattet
  • Händedesinfektion der Besucher*innen
  • Anlegen der Schutzausrüstung bestehend aus FFP2 Maske, Schutzkittel
  • Zum Eigen- und Fremdschutz darf die Schutzkleidung während der gesamten Besuchszeit nicht abgelegt werden. Für die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes trägt der Besucher und der Bewohner die Verantwortung
  • Temperaturkontrolle durch den einweisenden Mitarbeiter*in der Einrichtung
  • Eintragen in das Kurzscreening und Rückmeldung der Einrichtung abwarten ob der Besuch gestattet wird
  • Verhaltensregeln auf den Wohnbereichen:
    • direkter Weg ins Bewohnerzimmer
    • kein Aufenthalt auf Fluren oder Aufenthaltsräumen
  • Die Schutzkleidung ist erst bei Verlassen der Einrichtung im Erdgeschoss in dem bereitgestellten Abfallbehälter zu entsorgen.

Besuche im Außenbereich

  • Im Außenbereich können sich bis zu 4 Personen unter Einhaltung des Mindestabstands und tragen von Mund-/Nasenschutz aufhalten. Besondere Aufenthaltsbereiche sind eingerichtet. Das Betreten der Terrasse ist zum Schutz der übrigen Bewohner*innen nicht gestattet. Bitte nutzen Sie für Ihren Aufenthalt die Ihnen vor Ort zugewiesenen Aufenthaltsbereiche.
  • Bei tragen von FFP2 Maske durch die Besucher*innen kann auf die Einhaltung des Mindestabstands verzichtet werden

Die vollständige Allgemeinverfügung zum „Schutz von Pflegeinrichtungen vor dem Eintrag von SARS-CoV-2-Viren unter Berücksichtigung des Rechts auf Teilhabe und sozialer Kontakte der pflegebedürftigen Menschen“ finden Sie unter: 

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200619_coronaavpflegeundbesuche

Bitte setzen Sie alle weiteren Angehörigen von dieser Nachricht ebenfalls in Kenntnis.
Diese Informationen finden Sie auch hier auf unserer Homepage und auf

facebook.com/awo.seniorenzentrum.wiehl

Wir freuen uns, Sie bald wieder in unserem Haus begrüßen zu können. 
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen 

Birgit Dornseifer 
Einrichtungsleitung



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